Aktuelle Informationen zur Corona-Prävention
Stadt Wien Kindergärten
Um weitere Corona-Infektionen zu verhindern, hat die Bundesregierungverschiedene Maßnahmen zur Eindämmung der Krankheitsausbreitunginnerhalb Österreichs gesetzt: Soziale Kontakte sind weitgehend zureduzieren. Lassen Sie Ihr Kind nach Möglichkeit daher spätestens abMittwoch, 18.3.2020 zu Hause. Für komplette Wochen (Montag bis Freitag), in denen Ihr Kind nicht den Kindergarten bzw. Hort besucht, werden keineEssens- und Betreuungsbeiträge verrechnet. Eine formlose schriftlicheEntschuldigung mit Unterschrift und Datum ist notwendig (Begründung:Corona-Prävention).
Sollte eine andere Betreuung für Ihr Kind nicht möglich sein, kann Ihr Kindim Kindergarten und Hort betreut werden. Kindergärten und Horte sindweiterhin geöffnet. Großeltern bzw. andere ältere Personen sollten nicht in der Kinderbetreuung eingesetzt werden.
Kein Kindergarten- oder Hortkind verliert den Platz, wenn es nicht in denKindergarten/Hort kommt.
Diese Regelung gilt vorerst im Kindergarten- und Hortbereich bis zumEnde der Osterferien (inklusive 14.4.2020).
Die Besuchspflicht im letzten Kindergartenjahr wird bis auf Weiteresausgesetzt.
Es gilt wie bisher: Sobald Ihr Kind Anzeichen von Krankheit aufweist, darfes nicht in den Kindergarten bzw. Hort kommen.